Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem AN endet die LFZ am 31.03.2023 und ab 1.4.2023 würde bei Anspruch Krankengeld entstehen. Jedoch hat der AN ab 1.4.2023 keinen Anspruch, da die Krankschreibung innerhalb der 3-jährigen Blockfrist erfolgte und die Krankengeldtage hierfür bereits erschöpft waren. Aus dem Grund hat die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung.
Hatte der AN, da er nicht gekündigt wurde trotz Arbeitslosengeld Anspruch auf Urlaub für die Zeit 01.04.2023 bis 30.04.2024?
Vielen Dank, Kluge
angefordert.