Expertenforum - Urlaubsanspruch

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  • 01
    Urlaubsanspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei einem AN endet die LFZ am 31.03.2023 und ab 1.4.2023 würde bei Anspruch Krankengeld entstehen. Jedoch hat der AN ab 1.4.2023 keinen Anspruch, da die Krankschreibung innerhalb der 3-jährigen Blockfrist erfolgte und die Krankengeldtage hierfür bereits erschöpft waren. Aus dem Grund hat die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung.

    Hatte der AN, da er nicht gekündigt wurde trotz Arbeitslosengeld Anspruch auf Urlaub für die Zeit 01.04.2023 bis 30.04.2024?

    Vielen Dank, Kluge

    angefordert.

     

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entsteht auch in Ihrer Sonderkonstellation in der Zeit vom 1. April 2023 bis 30. April 2024. Maßgeblich ist insoweit allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Da der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, kann meines Erachtens die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzungsmöglichkeit des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit "null" auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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