Hallo Experten-Team,
in unserer Firma erhalten die Mitarbeiter bei einer 5-Tage-Woche kalenderjährlich einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen und darüber hinaus kalenderjährlich einen übergesetzlichen Zusatzurlaub von 10 Arbeitstagen. Außerdem ist vertraglich eine Probezeit von 6 Monaten verhandelt. Folgende Passage ist im Vertrag verankert:
"Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch während der Kündigungs-frist zu gewähren und zu nehmen. Besteht die Möglichkeit hierzu nicht, ist der gesetzliche Mindesturlaub insoweit abzugelten. Eine Abgeltung nicht in Anspruch genommenen über-gesetzlichen Mehrurlaubs erfolgt nicht."
Wir haben zum 15.02.2024 eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Diese hat nun zum 31.03.2024 wieder gekündigt. Müssen wir ihr, bei Kündigung während der Probezeit, Urlaub gewähren und wenn ja, wieviel Tage kann sie rechtlich beanspruchen? Der neue Arbeitgeber möchte nicht, dass sie Urlaub von uns zu ihm mitnimmt.
Vielen Dank und viele Grüße.