Mitarbeiterin ist seit 28.07.21 bis eigentlich 13.05.24 in Elternzeit.
Sie hat nun zum 30.04.2024 um einen Auflösungsvertrag gebeten und zum 30.04.2024 gekündigt.
Nun sollen noch 25 Tage Resturlaub aus 2021 ausgezahlt werden. Ausserdem sollen noch Gleitzeitstunden ausgezahlt werden.
Frage: Wie ist das Beitragsrechtlich zu sehen.
Herzlich Dank