Folgener Fall:
Eine Mitarbeiter:in ist seit Juni 2022 durchgehend erkrankt. Die Aussteuerung erfolgte im Dezember 2023 und die Kündigung zum 30.04.2024. Der Mitarbeiter:in ist im Juni 2023 der Hinweis auf den Verfall der Urlaubstage aus 2022 (20 Tage) für 2024 mitgeteilt worden. Das BEM-Verfahren/Gespräch ist aufgrund der Erkrankung abgebrochen worden. Nun erfolgte die Kündigung zum 30.04.2024 durch den Arbeitgeber. Der Urlaubsanspruch beläuft sich laut Arbeitsvertrag auf 30 Tage. Wie berechne ich die Abgeltungstage (unter Berücksichtigung der Verjährung)? Danke.