Sehr geehrte Damen und Herren, eine Arbeitnehmerin ist seit November 2022 langzeitkrank und erhält Krankengeld durch die Krankenkasse. Auf Wusch der Arbeitnehmerin wird das bestehende Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag am 31.03.2024 beendet, da auf Grund der Erkrankung die Möglichkeit besteht, dass die Arbeitnehmerin vorzeitig in Rente - d. h. ab 01.04.2024 - gehen kann.
Daraufhin wird der Arbeitnehmerin im Austrittsmonat März eine Urlaubsabgeltung für die gesamten Urlaubstage aus dem Jahr 2023 und anteilig bis März 2024 erhalten, da keine Möglichkeit besteht diese in natura anzugelten. Durch die Krankheit seit November 2022 hat die Arbeitnehmerin keine SV Tage seit dem 01.01.2023 - 31.03.2024. Wie ist in diesem Fall die Einmalzahlung - auch in Bezug auf die Märzklausel - beitragsrechtlich zu bewerten?
Vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.