Expertenforum - Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Arbeitnehmer soll eine Urlaubsabgeltung für 6 nicht genommene Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr erhalten. In seinem Arbeitsvertrag wird streng zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem darüber hinausgehenden Zusatzurlaub in Höhe von 10 Tagen differenziert. Der Arbeitnehmer hat den restlichen Urlaub (also auch den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub) "in natura" erhalten. Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und soll weiterhin bestehen bleiben. Ist es in dieser Konstellation möglich, den Zusatzurlaub abzugelten und nicht "in natura" zu gewähren?

    Im Voraus vielen Dank!

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für den vertraglichen Urlaubsanspruch gilt das Abgeltungsverbot nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht. Die Arbeitsvertragsparteien können hier auch Abweichendes regeln.


    Der Arbeitgeber sollte mit dem Arbeitnehmer über die Abgeltung des vertraglichen Urlaubs eine kurze Vereinbarung schließen. Ausreichend ist, wenn geregelt wird, dass aus dem Urlaubsjahr 2023 noch vertraglicher Urlaub offen ist, die Parteien vereinbaren, dass die Anzahl der Urlaubstage mit einem bestimmten Betrag abgegolten wird und dass der Urlaubsanspruch insoweit damit erledigt ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.