Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer soll eine Urlaubsabgeltung für 6 nicht genommene Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr erhalten. In seinem Arbeitsvertrag wird streng zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem darüber hinausgehenden Zusatzurlaub in Höhe von 10 Tagen differenziert. Der Arbeitnehmer hat den restlichen Urlaub (also auch den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub) "in natura" erhalten. Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und soll weiterhin bestehen bleiben. Ist es in dieser Konstellation möglich, den Zusatzurlaub abzugelten und nicht "in natura" zu gewähren?
Im Voraus vielen Dank!