Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist seit 2022 langzeitkrank und bekommt seit 22.07.2022 Krankengeld.
Jetzt kam im Februar 2024 die rückwirkende volle Erwerbsminderung ab 01.01.2023.
Damit habe ich den Austritt laut unserem Tarifvertrag auf den 28.02.2024 gesetzt und die Mitarbeiterin ab 01.01.2023 auf 3101 geschlüsselt.
Ich habe aber noch 23 Tage Resturlaub auszuzahlen. Wenn ich die Zahlung auf den Februar 2024 datiere oder auf 2023 werden laut meinem Abrechnungsprogramm keine SV-Beiträge fällig, da es kein Einkommen seit 01.01.2023 gibt (der Krankengeldzuschuss hat sich zurückgerechnet).
Müsste ich die Zahlung Resturlaub denn auf Dezember 2022 datieren? Das macht mein Programm aber nicht.
Somit bekommt die Mitarbeiterin den vollen Bruttobetrag ausgezahlt.
Ist das richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
Hilde Sommer