Expertenforum - Urlaubsabgeltung bei Tod der Arbeitnehmerin

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  • 01
    Urlaubsabgeltung bei Tod der Arbeitnehmerin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgendes Problem:

    Eine Arbeitnehmerin war bei einem Pflegedienst beschäftigt, Langzeitkrank und bis zum 13.02.2022 im Krankengeldbezug. Ab dem 14.02.2022 hat sie Arbeitslosengeld bezogen, der Arbeitgeber hat ihr nicht gekündigt. Am 17.11.2023 ist die Arbeitnehmerin verstorben. Sie hat für das Jahr 2022 und 2023 jeweils noch 28 Tage Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber auszahlen muss.

    Es gibt mindestens einen Erben, an den die Abgeltung für den Urlaub ausgezahlt werden soll.

    Wie ist dies SV-rechtlich zu beurteilen? Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel muss die Anmeldung des Erben erfolgen? Gibt es Besonderheiten zu beachten?

    Im Voraus vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    KF-Steuerberatungsgesellschaft mbH "Am Rennsteig"

    i.A. Katja Dölz


     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung bei Tod der Arbeitnehmerin

    Hallo Frau Dölz,

    Urlaubsabgeltungen verstorbener Mitarbeiter stellen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV dar und unterliegen nach diesen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, d. h., auch diese Zahlung ist beitragsrechtlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Entgelt dem Verstorbenen zuzurechnen.

    Eine Verbeitragung über die Erben erfolgt in einem solchen Fall nicht.

    Da nach Ihrer Schilderung davon auszugehen ist, das zumindest seit dem Kalenderjahr 2022 keine Sozialversicherungstage vorliegen, ist die Einmalzahlung beitragsfrei in der Sozialversicherung zu beurteilen.

    Bezüglich eventuell zu beachtender Besonderheiten im Steuerrecht empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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