Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem:
Eine Arbeitnehmerin war bei einem Pflegedienst beschäftigt, Langzeitkrank und bis zum 13.02.2022 im Krankengeldbezug. Ab dem 14.02.2022 hat sie Arbeitslosengeld bezogen, der Arbeitgeber hat ihr nicht gekündigt. Am 17.11.2023 ist die Arbeitnehmerin verstorben. Sie hat für das Jahr 2022 und 2023 jeweils noch 28 Tage Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber auszahlen muss.
Es gibt mindestens einen Erben, an den die Abgeltung für den Urlaub ausgezahlt werden soll.
Wie ist dies SV-rechtlich zu beurteilen? Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel muss die Anmeldung des Erben erfolgen? Gibt es Besonderheiten zu beachten?
Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
KF-Steuerberatungsgesellschaft mbH "Am Rennsteig"
i.A. Katja Dölz