Expertenforum - Urlaubsabgeltung

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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin war Langzeitkrank und der Krankengeldanspruch endete diesen Monat. Aktuell ist sie ausgesteuert und das Arbeitsverhältnis ruht.

    Sie möchte nun eine Urlaubsabgeltung für den gesamten Zeitraum. Muss dem stattgegeben werden, obwohl der Anspruch erst im März 2025 verfällt?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausschließlich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Langzeiterkrankung stellt keine „Beendigung“ in diesem Sinne dar. Das heißt, die Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs. Sollte der Urlaub nicht in Anspruch genommen werden können, verfällt er.


    Sollte der Mitarbeiterin über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehend ein vertraglicher Urlaub gewährt worden seien, kann für diesen eine eigenständige Abgeltungsregelung getroffen werden. Insoweit also könnten Sie mit der Mitarbeiterin vereinbaren, dass der Urlaub tatsächlich abgegolten wird. Sollte im Arbeitsvertrag eine solche Regelung fehlen, kann diese zwar auch im laufenden Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung hat die Mitarbeiterin allerdings wiederum keinen Anspruch.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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