Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der eine Wiedereingliederung macht. Er bekommt in dieser Zeit kein Gehalt. Nun benötigt er aufgrund eines privaten Sachverhaltes einen Tag Urlaub.
Ist dies möglich? Muss die Wiedereingliederung unterbrochen werden und wenn ja, muss dies an die Krankenkasse gemeldet werden?
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.