Expertenforum - Urlaub während Wiedereingliederung

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  • 01
    Urlaub während Wiedereingliederung

    Hallo,

    wir haben einen Mitarbeiter, der eine Wiedereingliederung macht. Er bekommt in dieser Zeit kein Gehalt. Nun benötigt er aufgrund eines privaten Sachverhaltes einen Tag Urlaub.

    Ist dies möglich? Muss die Wiedereingliederung unterbrochen werden und wenn ja, muss dies an die Krankenkasse gemeldet werden?

    Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.

  • 02
    RE: Urlaub während Wiedereingliederung

    Guten Tag,
     
    während einer stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) besteht durchgehende Arbeitsunfähigkeit, auch wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit teilweise wieder arbeitet. Wird die Arbeitsleistung nicht wie im Wiedereingliederungsplan erbracht, ist zwischen Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzustimmen, ob das Ziel der Wiedereingliederung auch unter Berücksichtigung der Fehlzeit oder der bestehenden Einschränkungen weiterhin erreicht werden kann.
     
    In den Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung wird diesbezüglich ausgeführt, dass eine standardisierte Betrachtungsweise hierbei nicht möglich ist und eine einvernehmliche Lösung unter Berücksichtigung des Einzelfalles erfolgen soll. In Zweifelsfällen stimmen Sie sich daher bitte mit Ihrem Arbeitnehmer und dem behandelnden Arzt ab. Eine Beteiligung der Krankenkasse ist nicht vorgeschrieben; wir empfehlen Ihnen allerdings, dies direkt mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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