Expertenforum - Urlaub Kürzen bei Haushaltshilfe?

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  • 01
    Urlaub Kürzen bei Haushaltshilfe?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Frau eines unserer Mitarbeiter ist schwanger und gesundheitlich vorbelastet. Daraus ergeben sich einige Einschränkungen für die Frau. Aus diesem Grunde muss sich der Ehemann (unser Mitarbeiter) um die Haushaltsführung und älteren Kinder kümmern und ist gem. § 38 SGB V an insgesamt 77 Kalendertagen unbezahlt freigestellt.

    Dürfen wir für diese 77 Kalendertage den normalen Urlaubsanspruch anteilig kürzen?


    Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!


    Mit freundlichen Grüßen

    MWIC

  • 02
    RE: Urlaub Kürzen bei Haushaltshilfe?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Konstellation liegt bislang nicht vor. Allerdings kann dieser Sachverhalt meines Erachtens mit den Fällen des Sonderurlaubs oder der „Kurzarbeit Null“ gleichbehandelt werden. Das heißt, eine Kürzung des Urlaubsanspruchs ist zulässig.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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