Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Mitarbeiter wg. Erkrankung die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, muss das Versicherungsverhältnis auf pflichtig umgeändert werden?
MfG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Mitarbeiter wg. Erkrankung die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, muss das Versicherungsverhältnis auf pflichtig umgeändert werden?
MfG
Sehr geehrte Frau Zech,
wird die tatsächliche Beschäftigung z.B. durch den Bezug von Entgeltersatzleistungen ( Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld sowie Versorgungskrankengeld) unterbrochen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf die Versicherungsfreiheit aus.
Zur Berechnung des Jahresarbeitsentgelt ist auf das regelmäßige Entgelt abzustellen.
Um das regelmäßige Entgelt zu bestimmen, berechnet der Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn für zwölf Monate im Voraus. Einmalzahlungen, die jährlich garantiert gezahlt werden, werden berücksichtigt.
Ein Krankengeldbezug hat keine Auswirkungen auf die Berechnung/Prognose der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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