Expertenforum - Unterschreiten JAE Ü55 LJ

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  • 01
    Unterschreiten JAE Ü55 LJ

    Guten Morgen,

    meine MA ist bisher wegen Überschreiten der JAE privat krankenversichert. Nun unterschreitet Sie wegen Erhöhung der JAE die JAE Grenze. Versicherungspflicht würde also eintreten. Nun ist sie aber Über 55 Jahre. Tritt trotzdem die Versicherungspflicht ein?

  • 02
    RE: Unterschreiten JAE Ü55 LJ

    Guten Tag,
     
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können (§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V)
     
    Der Ausschluss von der Versicherungspflicht verhindert sowohl den erstmaligen Zugang als auch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ohne ausreichende Vorversicherungszeiten. Die Versicherungsfreiheit tritt ein, wenn in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) bestand.
     
    Weitere Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit ist, dass diese Person in dem Fünf-Jahres-Zeitraum mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig war.
     
    Wenn Ihre Mitarbeiterin in den letzten fünf Jahren mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei und privat krankenversichert war, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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