Hallo,
wir haben einen mehrfachbeschäftigten Mitarbeiter. Die Summe der Entgelte bei uns und beim anderen Arbeitgeber überschritt seit langer Zeit die JAE-Grenze - der Beschäftigte ist also KV-frei.
Nun hat der andere Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Die Entgeltzahlung vom anderen Arbeitgeber wurde komplett eingestellt und der Beschäftigte erhält (voraussichtlich) Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur.
Allein mit dem Entgelt bei uns wird die JAE-Grenze nicht mehr überschritten. Ist ein gezahltes Insolvenzgeld einstweilen als Entgeltersatz zu werten und die KV-Freiheit bleibt solange erhalten oder tritt mit dem Wegfall des Arbeitsentgelts vom anderen Arbeitgeber direkt KV-Pflicht ein?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!