Expertenforum - Unterschreiten JAE-Grenze wegen Insolvenz?

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  • 01
    Unterschreiten JAE-Grenze wegen Insolvenz?

    Hallo,

    wir haben einen mehrfachbeschäftigten Mitarbeiter. Die Summe der Entgelte bei uns und beim anderen Arbeitgeber überschritt seit langer Zeit die JAE-Grenze - der Beschäftigte ist also KV-frei.

    Nun hat der andere Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Die Entgeltzahlung vom anderen Arbeitgeber wurde komplett eingestellt und der Beschäftigte erhält (voraussichtlich) Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur.

    Allein mit dem Entgelt bei uns wird die JAE-Grenze nicht mehr überschritten. Ist ein gezahltes Insolvenzgeld einstweilen als Entgeltersatz zu werten und die KV-Freiheit bleibt solange erhalten oder tritt mit dem Wegfall des Arbeitsentgelts vom anderen Arbeitgeber direkt KV-Pflicht ein?


    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Unterschreiten JAE-Grenze wegen Insolvenz?

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeit-Jahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Kann der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz der vertraglich vereinbarten Entgeltzahlung nicht mehr nachkommen, zahlt die Agentur für Arbeit maximal 3 Monate Insolvenzgeld als Entgeltersatzleistung. Da der eigentliche Entgeltanspruch unberührt bleibt, verbleibt es nach unserer Einschätzung zunächst, mindestens bis zur Insolvenzeröffnung, bei der Versicherungsfreiheit.
     
    Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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