Guten Tag,
ein MA hat bis dato eine Unterhaltspfändung in seiner Lohnabrechnung hinterlegt, d.h. ein fixer Betrag wird gepfändet (D-Tabelle) und ein gewisses definiertes Netto muss ihm verbleiben.
Nun beantragt der MA ein Job-Bike über die Firma über das Leasing-Modell, d.h. die Leasingrate mindert sein Brutto + natürlich auch sein Netto (Entgeltumwandlung) + 0,25% v. BLP müssen versteuert werden.
Nun ist in gängigen Foren / bei Anbietern immer wieder die Rede, dass bei Pfändungen kein Bike-Leasing in diesem Umwandlungs-Modell möglich ist bzw. oft abgelehnt wird.
Ich finde allerdings aktuell keine sinnvolle Argumentation, warum dies nicht möglich ist. Per se schließen Unterhaltsverpflichtungen ja ein Bikeleasing über den Arbeitgeber nicht aus.
Ist es bei einer "Sachpfändung" ggfs. anders?
Ggfs. haben Sie hier Infos.
Besten Dank vorab,
VG
TOM_MGG