Expertenforum - Unterhaltspfändung + Job-Bike

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  • 01
    Unterhaltspfändung + Job-Bike

    Guten Tag,

    ein MA hat bis dato eine Unterhaltspfändung in seiner Lohnabrechnung hinterlegt, d.h. ein fixer Betrag wird gepfändet (D-Tabelle) und ein gewisses definiertes Netto muss ihm verbleiben.

    Nun beantragt der MA ein Job-Bike über die Firma über das Leasing-Modell, d.h. die Leasingrate mindert sein Brutto + natürlich auch sein Netto (Entgeltumwandlung) + 0,25% v. BLP müssen versteuert werden.

    Nun ist in gängigen Foren / bei Anbietern immer wieder die Rede, dass bei Pfändungen kein Bike-Leasing in diesem Umwandlungs-Modell möglich ist bzw. oft abgelehnt wird.

    Ich finde allerdings aktuell keine sinnvolle Argumentation, warum dies nicht möglich ist. Per se schließen Unterhaltsverpflichtungen ja ein Bikeleasing über den Arbeitgeber nicht aus.

    Ist es bei einer "Sachpfändung" ggfs. anders?

    Ggfs. haben Sie hier Infos.

    Besten Dank vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Unterhaltspfändung + Job-Bike

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es existieren, soweit ersichtlich, bislang tatsächlich keine gerichtlichen Entscheidungen zu der Frage, ob ein „Bikeleasing" mit einer entsprechenden Entgeltumwandlung trotz bestehender Pfändung oder nachträglich wirksam werdender Pfändung zulässig ist.


    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings vor einiger Zeit entschieden, dass eine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 a BetrVG trotz bestehender Pfändung möglich ist. Durch die Vereinbarung der Entgeltumwandlung reduziert sich die für die Pfändung zu berücksichtigende Vergütung.


    Meines Erachtens kann diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch auf Entgeltumwandlungen im Rahmen eines „Bikeleasing" übertragen werden.


    Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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