Sehr geehrte Damen und Herren, AN wird Kindesunterhalt per Beschluss gepfändet. Kind ist nunmehr 18 Jahre, AN erhält keinen Nachweis, dass Kind sich in Ausbildung befindet als Nachweis für weitere Pfändungen über 18. Lj.. Nunmehr wurde dem AG die Tatsache von dritter Seite bekannt, dass das Kind auch schon nicht mehr bei der Mutter Zuhause lebt. Kann der AG die Pfändung erstmal aussetzen, bis der Sachverhalt geklärt ist? Oder braucht es dazu wieder eine offizielle Festlegung vom Gericht?
Vielen Dank, Kluge