Hallo zusammen,
eine MA'rin wurde von uns zum 31.05.22 mit Grund 34 aufgrund Unbezahlten Urlaubs abgemeldet. Die MA'rin ist zwischenzeitlich Schwanger geworden mit Beginn des Mutterschutzes zum 31.10.23. Die zuständige Krankenkasse fordert nunmehr eine Anmeldung mit Grund 13 zum 31.10.23. Unserer Meinung ist hier keine Anmeldung durchzuführen. Die MA'rin erhält weiterhin kein Entgelt. Eine Nachfolgende Jahresmeldung vom 31.10.23 - 31.12.23 ist mit Entgelt 0 nicht zulässig. Stand heute wird die MA'rin nach Beendigung des Mutterschutzes in Elternzeit gehen und auch für 2024 kein Entgelt erhalten. Unsere Frage deshalb, wie ist in solchen Fällen mit den DEUEV-Meldungen zu verfahren ?
Vielen Dank im Voraus.