Expertenforum - Unbezahlter Urlaub ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

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  • 01
    Unbezahlter Urlaub ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Mitarbeiterin, welche zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses unbezahlten Urlaub für 10 Tage genommen hat. Ist es korrekt, dass die Anmeldung mit Anmeldegrund 10 erst zum 11. des Monats erfolgt? Können Sie mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage nennen? Ggf. müsste das Versicherungsverhältnis für die 10 Tage geklärt werden, wenn das Arbeitsverhältnis erst zum 11. des Monats entsteht. Die Mitarbeiterin ist freiwilliges Mitglied. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • 02
    RE: Unbezahlter Urlaub ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

    Guten Tag,
     
    die Mitgliedschaft  bei der Krankenkasse beginnt nach § 186 Abs. 1 SGB V mit dem Tage des Eintritts in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Sie beginnt insofern grundsätzlich mit dem Tag, zu dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Dies ist der Tag, an dem die für die Sozialversicherungspflicht geforderten Voraussetzungen, nämlich das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt erfüllt werden.
     
    Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit in Ihrem Fall auf den 11. des Monats, ab dem Tag ab dem die Mitarbeiterin erstmals Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Die Anmeldung mit Grund 10 hat somit korrekterweise zum 11. zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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