Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, welche zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses unbezahlten Urlaub für 10 Tage genommen hat. Ist es korrekt, dass die Anmeldung mit Anmeldegrund 10 erst zum 11. des Monats erfolgt? Können Sie mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage nennen? Ggf. müsste das Versicherungsverhältnis für die 10 Tage geklärt werden, wenn das Arbeitsverhältnis erst zum 11. des Monats entsteht. Die Mitarbeiterin ist freiwilliges Mitglied. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.