Expertenforum - Unbezahlter Urlaub > 1 Monat

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  • 01
    Unbezahlter Urlaub > 1 Monat

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei einem unbezahlten Urlaub> 1 Zeitmonat können ggfls. durch den Arbeitgeber noch Einmalzahlungen nachträglich fließen. Diese Einmalzahlung ordnen wir im lfd. Jahr dem ersten Monat (Nachwirkfrist) des unbezahlten Urlaubs zu.


    Beispiel:

    Unbezahlter Urlaub ab 01.09.2019 bis 30.04.2026

    Auszahlung Weihnachtsgeld in 11/2019 > Zuordnung in 09/2019


    Folgende Meldebescheinigungen wurden abgegeben:

    Abmeldung (Ende einer Zeit nach §7 SGB IV) vom 01.01.2019 bis 30.09.2019

    Sondermeldung (Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) vom 01.09.2019 bis 30.09.2019 mit Grund 54 am 21.11.2019


    Wir hatten bereits in jüngster Vergangenheit die Anfrage eines Mitarbeiters welcher während des unbezahlten Urlaubs eine Auslandstätigkeit aufnehmen möchte. Dies könnte durchaus einen Versicherungsschutz im Ausland begründen.


    Davon ausgehend das der Mitarbeiter im oben angegebenen Praxisfall eine Auslandstätigkeit zum 01.09.2019 aufgenommen hätte und der Versicherungsschutz im Ausland greift, gebe es dann Probleme mit den abgegebenen Meldungen unsererseits? Auch im Hinblick mit der geleisteten Einmalzahlung aus 11/2019?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Unbezahlter Urlaub > 1 Monat

    Hallo HR-Sozialversicherung,

    die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise im Meldewesen und zur Verbeitragung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ist sozialversicherungsrechtlich zunächst einmal korrekt.

    Sofern im gleichen Zeitraum während der in Deutschland gemeldeten Beschäftigung es zu einer Beschäftigungsaufnahme im EU-Ausland gekommen war,  wäre neben den arbeitsrechtlichen Aspekten zu klären, welches Sozialversicherungsrecht hätte angewendet werden „müssen“.

    Da diese Klärung nach unserem Verständnis auch prinzipiell in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art durchzuführen war, hätte – um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten - die Beschäftigung im EU-Ausland erst nach dem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsende in Deutschland aufgenommen werden „dürfen“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Unbezahlter Urlaub > 1 Monat

    Guten Tag,

    das heißt der Beginn der Beschäftigung im EU-Ausland hätte um den Aufwand gering zu halten erst zum 01.10.2019 starten dürfen?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Unbezahlter Urlaub > 1 Monat

    Hallo HR-Sozialversicherung,

    Ihrer Schlussfolgerung stimmen wir zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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