Expertenforum - Umzug einer Mitarbeiterin nach Österreich

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  • 01
    Umzug einer Mitarbeiterin nach Österreich

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterin eines Mandanten ist zum 01.03.2024 nach Österreich umgezogen. Sie hat in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.

    Sie arbeitet von Österreich von einem Telearbeitsplatz aus. Mein Mandant hat keine Niederlassung in Österreich.

    Ist sie unverändert mit 1111 abzurechnen?

    Vielen Dank und viel Grüße

    Andrea Mathis


     

  • 02
    RE: Umzug einer Mitarbeiterin nach Österreich

    Hallo Frau Mathis,
     
    entscheidend dafür, ob für einen Arbeitnehmer die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt. Auch der Firmensitz des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht von Bedeutung.
     
    Ihren Angaben entnehmen wir, dass die Mitarbeiterin seit 01.03.24 ihre Tätigkeit in Österreich im Rahmen der Telearbeit verrichtet. Somit finden für sie die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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