Expertenforum - Umwandlung von Urlaubsgeld in Erholungsbeihilfe

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  • 01
    Umwandlung von Urlaubsgeld in Erholungsbeihilfe

    Hallo Expertenteam,

    ist es möglich einen Teil von einmalig gezahlten Urlaubsgeld in eine Erholungsbeihilfe bis zur maximalen Freigrenze umzuwandeln, so dass die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% die Beitragsfreiheit in der Sozialverischerung für den umgewandelten Betrag auslöst?

  • 02
    RE: Umwandlung von Urlaubsgeld in Erholungsbeihilfe

    Hallo SAB,
     
    sofern anstelle eines Urlaubsgeldes eine Erholungsbeihilfe gezahlt wird, löst die dann mögliche Pauschalierung mit 25 % Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Diese Gestaltung ist im Grundsatz möglich, da Erholungsbeihilfen auch dann pauschalierungsfähig sind, wenn die Zuwendung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Eine Gehaltsumwandlung ist – auch sozialversicherungsrechtlich – also zulässig.
     
    Zu beachten ist bei einer solchen Gestaltung, dass der Begriff „Erholungsbeihilfe“ eine Verwendung der Zahlung zu Erholungszwecken erfordert. Es „muss“ also sichergestellt sein, dass die Erholungsbeihilfe auch tatsächlich für Erholungszwecke verwendet wird. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Erholungsbeihilfe in zeitlichem Zusammenhang mit der Erholungsmaßnahme (Urlaub) gewährt wird. Der zeitliche Zusammenhang ist dann als gewahrt anzusehen, wenn die Erholungsmaßnahme (Urlaub) innerhalb von drei Monaten vor oder nach der Auszahlung der Erholungsbeihilfe angetreten wird; dabei kann der Urlaub auch zu Hause verbracht werden. Entsprechendes gilt, wenn in diesem Zeitraum eine Anzahlung für eine gebuchte Urlaubsreise geleistet wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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