Hallo Expertenteam,
ist es möglich einen Teil von einmalig gezahlten Urlaubsgeld in eine Erholungsbeihilfe bis zur maximalen Freigrenze umzuwandeln, so dass die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% die Beitragsfreiheit in der Sozialverischerung für den umgewandelten Betrag auslöst?