Hallo Expertenteam,
wir beschäftigen ab 01.11.2026 eine Umschüler (zweijährige Ausbildung in unserem Betrieb). Die Kosten werden von der Kreishandwerkerschaft und der Agentur für Arbeit übernommen. Es wird von uns kein Entgelt gezahlt. Muss der Umschüler durch uns zur Sozialversicherung angemeldet werden? Müssen Beiträge zur SV bezahlt werden?
Wenn z.B. eine einmalige Zahlung erfolgen soll, z.B. Weihnachstgeld. Wie muss die Abrechnung und Anmeldung zur SV erfolgen?
Vielen Dank für Ihrer Hilfe