Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Konzern besteht aus einer Vielzahl von rechtlich selbständigen Unternehmen. Wir beschäftigen demnach auch recht viele Geschäftsführer, die normale Arbeitnehmer sind und somit auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen (keine geschäftsführende Gesellschafter). Wir haben etwas mitbekommen, dass es hier Sonderregelungen bezüglich der U1 und U2 Umlage gibt, konnten aber nichts konkretes finden. Wie ist hier die genaue Regelung? Vielen Dank.