Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen GmbH-Gesellschafter mit 50 % Anteile an der GmbH
Unsere Frage:
1. Ist er ein Minderheits-Gesellschafter?
2. Wenn ja - fällt für diesen Minderheits-Gesellschafter U-1 und U-2 an - oder nur U-2?
3. wenn nur U-2, wie weit rückwirkend muss ich die U-1 Daten berichtigen?
Vielen Dank.
MfG