Expertenforum - Umlage U1

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  • 01
    Umlage U1

    Guten Morgen,

    ist es richtig, dass ein GmbH-Geschäftsführer (kein Gesellschafter-Geschäftsführer) mit einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht U1-pflichtig ist? Für welchen Zeitraum lassen sich evtl. zu unrecht gezahlte Beiträge zurückerstatten?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Tom

  • 02
    RE: Umlage U1

    Guten Tag,
     
    bei Geschäftsführern einer GmbH ist eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen.
     
    Bei Fremdgeschäftsführern oder Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern kommt es – was die Einbeziehung in das Umlageverfahren U1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) betrifft - allein auf die arbeitsrechtliche Betrachtungsweise an.
    So zählen im Arbeitsrecht Organmitglieder juristischer Personen nicht zu den Arbeitnehmern. Bei ihnen fehlt es nicht nur an der persönlichen Abhängigkeit; sie repräsentieren vielmehr die juristische Person unmittelbar als Arbeitgeber. Die Arbeitnehmereigenschaft von GmbH-Geschäftsführern ist deshalb im Regelfall zu verneinen (Urteil des BAG vom 26.05.1999).
      
    Vom U1-Verfahren sind GmbH-Geschäftsführer daher ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
     
    Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen.
     
    Zu Unrecht entrichtete Beiträge können grundsätzlich auf Antrag von der zuständigen Einzugsstelle erstattet werden (§ 26 SGB IV). Der Anspruch auf Beitragserstattung steht nach § 26 Abs. 3 SGB IV demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Im Umlageverfahren sind die Beiträge allein vom Arbeitgeber zu tragen. Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind.
     
    Wir empfehlen Ihnen daher Kontakt mit der zuständigen Einzugsstelle aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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