Guten Tag,
mit welchem Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel müssen Übungsleiter gemeldet werden?
Danke für die Hilfe.
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Hallo ABe,
Übungsleiter gehören zum Personenkreis, die eine nebenberufliche Tätigkeit nach der
Regelung des § 3 Nr. 26 EStG ausüben und somit nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Sofern die Einnahmen aus der (sogenannten) Übungsleiterpauschale von insgesamt 3.000,00 € im Kalenderjahr (monatlich 250,00 €) nicht übersteigen, sind keinerlei Meldungen zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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