Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ANin ist zum 50 % der Arbeitsleistung im Beschäftigungsverbot. Die AN möchte nun Urlaub nehmen. Nach Ihrer Auffassung 1/2 Tag Arbeit = 1/2 Tag Urlaub. Der AG rechnet jedoch einen vollen Urlaubstag an. Können Sie die AG Auffassung bestätigen?
Die ANin hat auch noch Ü-Std. die verrechnet werden sollen. Hierbei gilt Überstunden für einen halben Tag, für die Zeit in welcher Sie arbeiten müsste. Ist dies korrekt?
Vielen Dank Kluge