Liebes Expertenteam!
Ausgangslage: Ein Mitarbeiter von uns ist leider verstorben. Wir werden eine Urlaubsabgeltung an den Rechtsnachfolger (Mutter) vornehmen. Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht.
Frage: Zum Zeitpunkt des Todes bestand ein Guthaben an Überstunden. Ist dieser Anspruch ebenfalls verpflichtend an den Rechtsnachfolger auszuzahlen/abzugelten?
Falls ja, erfolgt die Überstundenabgeltung nach gleichen Kriterien wie die Urlaubsabgeltung (Verbeitragung auf den Verstorbenen, Versteuerung auf den Rechtsnachfolger)?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!