Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen die Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen durchführen.
Zum 01.03.2024 erhalten die Mitarbeitenden der Sparkasse Karlsruhe eine Tariferhöhung. Ist diese bei der vorausschauenden Berechnung zu berücksichtigen oder ist das Entgelt im Januar als Berechnungsgrundlage zu verwenden?
Wir haben diesbezüglich unterschiedliche Meinungen erhalten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Schönen Tag
Gruß