Expertenforum - Übernahme einer Rückzahlung

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  • 01
    Übernahme einer Rückzahlung

    Wir haben einen neuen Mitarbeiter geworben. Dieser hat bei seiner vorherigen Firma eine Weiterbildung zum Fachwirt abgeschlossen. Er muss jetzt noch 1.500 Euro für die übernommenen Kosten der Weiterbildung an diese Firma zahlen. Diese würden wir übernehmen und unserem neuen Mitarbeiter diese 1.500 Euro entrichten.

    Ist diese Zahlung SV-pflichtig?

  • 02
    RE: Übernahme einer Rückzahlung

    Hallo LohnMK,
     
    Arbeitgeberleistungen, die der beruflichen Fortbildung oder Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
     
    Das ist dann der Fall, wenn durch die Bildungsmaßname unstreitig die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöht wird.
     
    Ein nicht zu Arbeitslohn führendes ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers ist auch gegeben, wenn die Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch fremde Unternehmen übernommen werden. Es liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer bezüglich der jeweiligen Bildungsmaßnahme Rechnungsempfänger ist. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber vor Vertragsabschluss eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erteilt hat.
     
    Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung richtet sich in einem solchen Fall danach, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt oder nicht. Sofern hier Steuerfreiheit besteht, sind die Weiterbildungskosten beitragsfrei zur Sozialversicherung zu beurteilen.

    Daher empfehlen wir Ihnen, zwecks Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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