Expertenforum - Übergangsbereich und ZVK

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  • 01
    Übergangsbereich und ZVK

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst ist bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (als betriebliche Altersversorgung) pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt für ihn satzungsgemäß eine Umlage ein. Diese Umlage ist sozialversicherungspflichtig und wird dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet, nach einer bestimmten Berechnungsformel. Somit erhöht sich das SV-Brutto. Ist dieses erhöhte SV-Brutto die maßgebliche Grundlage für die Beurteilung, ob der Übergangsbereich vorliegt oder nicht?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Übergangsbereich und ZVK

    Hallo Andreas,

    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.

    Demzufolge ist in Fällen der von Ihnen beschrieben Art der beitragspflichtige Bestandteil der ZVK-Umlage bei der Ermittlung des maßgebenden Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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