Sehr geehrtes Expertenteam,
1. Beim Jahresabschluss ist aufgefallen, das bei einigen Bestandsbeschäftigten der Übergangsbereich ab 01/2023 nicht berücksichtigt worden ist. Eine Betriebsprüfung hat noch nicht stattgefunden. Kann oder muss dies rückwirkend ab 01/2023 noch korrigiert werden und der Übergangsbereich rückwirkend angewendet werden? Einen anderen AG gibt und gab es nicht, das kann schriftlich von den Beschäftigten versichert werden.
2. Gibt es eine Dokumentationspflicht für die "vorausschauende Betrachtung" oder wie wird nachgewiesen, dass es eine "vorausschauende Betrachtung" gegeben hat oder nicht?
Vielen Dank vorab