Sehr geehrtes Expertenteam,
vom 1.6.2024 an beschäftigen wir eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Ihr Gehalt beträgt monatlich 1.800 €. Nach der Probezeit wird ihr Gehalt ab 1.9.2024 auf 2.100 € angehoben.
Müssen wir sie ab 1.6.2024 mit dem Kennzeichen "Übergangsbereich" schlüsseln oder liegt hier ab 1.6.2024 gar kein "Übergangsbereich" vor?
Vielen Dank und freundliche Grüße