Expertenforum - Übergangsbereich

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  • 01
    Übergangsbereich

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vom 1.6.2024 an beschäftigen wir eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Ihr Gehalt beträgt monatlich 1.800 €. Nach der Probezeit wird ihr Gehalt ab 1.9.2024 auf 2.100 € angehoben.

    Müssen wir sie ab 1.6.2024 mit dem Kennzeichen "Übergangsbereich" schlüsseln oder liegt hier ab 1.6.2024 gar kein "Übergangsbereich" vor?


    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Übergangsbereich

    Hallo Tanne919,

    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich zwischen 538,01 und 2.000,00 € liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. 
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z.B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
     
    Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z.B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Da in Ihrem Fall zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme ab 01.06.2024 das Arbeitsentgelt unter 2000,00 € liegt, ist der Übergangsbereich zunächst anzuwenden.
     
    Mit der Erhöhung des Arbeitsentgelts nach Ende der Probezeit ab 01.09.2024 ist eine neue Beurteilung erforderlich. Da nach Ihren Angaben das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt über 2.000,00 € betragen wird, sind ab diesem Zeitpunkt die Regelungen des Übergangsbereichs nicht mehr anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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