Liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, die Aktivrente in Anspruch nimmt und das Gehalt unter 2000 € liegt. Ist hier in der Sozialversicherung der Übergangsbereich anzuwenden ? Wenn ja, wird dies nur angewendet wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder ist dies unabhängig. Bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist, darf aus unserer Sicht der Übergangsbereich angewandt werden, korrekt ? Vielen Dank.