Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Übergangsbereich

    Liebes Expertenteam,

    wir haben einen Mitarbeiter, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, die Aktivrente in Anspruch nimmt und das Gehalt unter 2000 € liegt. Ist hier in der Sozialversicherung der Übergangsbereich anzuwenden ? Wenn ja, wird dies nur angewendet wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder ist dies unabhängig. Bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist, darf aus unserer Sicht der Übergangsbereich angewandt werden, korrekt ? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Übergangsbereich

    Hallo Team HR,


    bei der „Aktivrente“ handelt es sich NICHT um eine neue Rentenart, sondern um einen seit 01.01.2026 monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 € für (dem Grunde nach) versicherungspflichtig beschäftigte Personen, welche die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.


    Die Inanspruchnahme der „Aktivrente“ hat keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Die Regelungen des Übergangsbereichs sind unabhängig davon anzuwenden, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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