Expertenforum - Übergang zum Altersrentner

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  • 01
    Übergang zum Altersrentner

    Rente wegen langjährige Beschäftigung vom 01.07.2019 bis 30.09.2021 mit falscher Beitragsgruppe 3311 statt 3111, Beitragsgruppe 119 statt 120.

    Betriebsprüfung 2023 für die Jahre 2019-2022 o.B.

    Nach Antrag auf Beitragsrückerstattung sollen Beitragsnachweise korrigiert werden.

    Kommt hier §45 SGB X zur Anwendung.

     

  • 02
    RE: Übergang zum Altersrentner

    Hallo Zeppelin,
     
    bei der Durchführung einer Betriebsprüfung durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine sogenannte Stichprobenprüfung, d. h., ein Eingriff in bereits geprüfte Zeiträume ist grundsätzlich zulässig.
     
    Selbst wenn eine Betriebsprüfung stattgefunden hat und dort die unrichtige Beitragsentrichtung nicht entdeckt wurde, kann eine Beitragsnachforderung geltend gemacht werden. Arbeitgeber können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, nur weil ein bestimmter Sachverhalt bei einer vorherigen Betriebsprüfung nicht beanstandet wurde.
     
    Das Bundessozialgericht hat sich bereits mehrfach mit den Rechtsfolgen von Betriebsprüfungen beschäftigt, bei denen es zunächst keine Beanstandungen gab, sich jedoch später herausstellte, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht von Arbeitnehmern vom geprüften Arbeitgeber bereits im Prüfzeitraum unzutreffend beurteilt wurden, dies im Rahmen der Betriebsprüfung aber nicht aufgefallen war.
     
    Sofern ein Antrag auf Beitragserstattung „zu Unrecht gezahlter Beiträge“ gestellt wurde, ist eine Korrektur der Beitragsnachweise nach unserem Verständnis nicht erforderlich. Dagegen sind die Beitragsgruppen in den Meldungen zur Sozialversicherung entsprechend zu korrigieren.
     
    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse ggf. nochmals zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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