Expertenforum - U2 Erstattung bei privat krankenversicherten Mitarbeitern

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  • 01
    U2 Erstattung bei privat krankenversicherten Mitarbeitern

    Guten Tag,

    lt. der AOK Info Broschüre müssen für privat krankenversicherten Beschäftigten Beiträge zur U2 an die Umlagekasse entrichtet werden. In diesem Fall an die Umlagekasse an die auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

    Besteht ein Anspruch auf eine Rückerstattung seitens des Arbeitgebers sofern ein teilweises oder volles Beschäftigungsverbot bei einer privat versicherten Mitarbeiterin vorliegt?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: U2 Erstattung bei privat krankenversicherten Mitarbeitern

    Guten Tag,
     
    Umlagekasse ist stets die Krankenkasse, bei der die Beschäftigte versichert ist. Es gilt also der Grundsatz „Umlage folgt Krankenversicherung“. Sind Arbeitnehmerinnen privat krankenversichert, werden die Beiträge an die Umlagekasse/Einzugsstelle entrichtet, an die auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. 
     
    Die Umlageversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass für alle Mitarbeiter die U2-Beiträge abzuführen sind, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert. An diesem Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsaufwendungen nehmen grundsätzlich auch alle Arbeitgeber teil. Die Zahl der Beschäftigten spielt dabei keine Rolle.
     
    Aus der Entgeltfortzahlungsversicherung U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, die ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind. Dazu gehören, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das bei Beschäftigungsverboten weitergezahlte Arbeitsentgelt und die gegebenenfalls pauschalierten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus den Arbeitsentgelten bei Beschäftigungsverboten.
     
    Der Arbeitgeber hat also einen Anspruch auf Erstattung auf das bei Beschäftigungsverboten weitergezahlte Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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