Guten Tag,
lt. der AOK Info Broschüre müssen für privat krankenversicherten Beschäftigten Beiträge zur U2 an die Umlagekasse entrichtet werden. In diesem Fall an die Umlagekasse an die auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Besteht ein Anspruch auf eine Rückerstattung seitens des Arbeitgebers sofern ein teilweises oder volles Beschäftigungsverbot bei einer privat versicherten Mitarbeiterin vorliegt?
Vielen Dank.