Guten Morgen,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat seine Gesellschaftsanteile verkauft, bleibt aber weiterhin Geschäftsführer. Laut Statusfeststellungsverfahren 2021 wurde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt (Minderheitsgesellschafter). Darauf hin wurde beantragt und durch die AOK auch bestätigt, dass keine Umlage U1 abzuführen ist. U2 wurde abgeführt.
Wie verhält es sich nun mit den Umlagen U1 und U2, wenn er nur noch Geschäftsführer ist.
Ab welchem Zeitpunkt gelten mögliche Änderungen (Datum Kaufvertrag oder Änderung im Handelsregister)?
Mit freundlichen Grüßen
Silke Pospischil