Expertenforum - U1 für Arbeitgeberaufwendung betriebliche Altersversorgung

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  • 01
    U1 für Arbeitgeberaufwendung betriebliche Altersversorgung

    Hallo,

    zählen Aufwendungen des ArbG für die betriebliche Altersversorge des ArbN (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung), die nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sv-frei sind, zur Bemessungsgrundlage für die U1/U2 und damit auch zu den erstattungsfähigen Auswendungen? Die Aufwendungen werden laufend gezahlt (monatlich).

    Vielen Dank und viele Grüße

    Friedrich

  • 02
    RE: U1 für Arbeitgeberaufwendung betriebliche Altersversorgung

    Guten Tag,
     
    Bei der Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Aufwendungsausgleichgesetz ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen.
    Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.
     
    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gehört nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Gleiches gilt für Aufwendungen des Arbeitgebers für die bAV in Form (jährlicher) einmaliger Beitragszahlungen. Eine nicht zur Erstattung führende Einmalzahlung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn die Beiträge zur bAV in größeren als monatlichen Abständen gezahlt werden.
     
    Insoweit zählen die monatlichen Zuwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Fall zum erstattungsfähigen Entgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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