Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    U1 Erstattung bei Erhöhung der Beschäftigtenzahl

    Hallo zusammen,

    unser Konzern hat mehrere Firmen. Unter anderem eine Firma mit weniger als 30 beschäftigten Personen. Zum 01.01.27 werden aufgrund einer Umorganisation weitere 90 Personen in diese Firma wechseln. Bedeutet zum 01.01.27 werden ca. 100 Personen in dieser Firma beschäftigt sein.

    Ab welchem Zeitpunkt entfällt die U1 Umlage und dadurch auch die Erstattungsmöglichkeit?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: U1 Erstattung bei Erhöhung der Beschäftigtenzahl

    Guten Tag,


    die Feststellung über die Teilnahme am Ausgleichsverfahren hat der Arbeitgeber jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zu treffen; sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Die von dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorgenommene Feststellung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich im laufenden Kalenderjahr die Beschäftigtenzahl erheblich ändert.


    In Ihrem Fall endet die Pflicht zur Teilnahme an der Umlage 1 und somit auch die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung zum 31.12.2026.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


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