Guten Tag,
wir haben einen Todesfall und fragen uns wie es sich mit dem Urlaubsgeld des verstorbenen Mitarbeiters verhält. Das Urlaubsgeld wird prinzipiell jährlich mit der Juni-Abrechnung ausbezahlt. Bei Austritten vor Juni, immer im Austrittsmonat anteilig für die gearbeiteten Monate. Wenn der Mitarbeiter also im Mai verstirbt, hätte er einen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld von 13 Tagen. Wenn wir es richtig verstehen geht der Anspruch auf die Erben über.
Infolgedessen fragen wir uns ob es sich bei der Steuer und SV genau so verhält wie bei der Abgeltung von noch bestehenden Urlaubstagen, dass die Verbeitragung SV beim Verstorbenen erfolgt und die Versteuerung nach den Steuermerkmalen der Erben erfolgen muss?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!
Viele Grüße