Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die während der Elternzeit noch in Teilzeit beschäftigt war. Jetzt hat sie ein neues Beschäftigungsverbot für ihre 2. Schwangerschaft bekommen. Wie muss ich den U2 Antrag stellen bzw. korrigieren, wenn Sie bis zum 13.05. als Teilzeit in Elternzeit war und ab dem 14.05. ein Beschäftigungsverbot hat. Kann ich da den Durchschnittsbetrag nehmen oder muss ich etwas über SV-Net korrigieren? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.