Hallo liebes Experten-Team,
wir haben eine Mitarbeiterin, die täglich von Montag bis Freitag 6 Stunden arbeitet und schwanger ist. Sie hat von ihrem Arzt nun ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. D.h. sie darf täglich nicht mehr als 4 Stunden arbeiten.
Daraus haben sich folgende Fragen für uns ergeben:
- Was ist, wenn die Mitarbeiterin krank wird und eine AU für bspw. eine Woche erhält. Darf für diese Zeit dann kein Mutterschutzlohn abgerechnet werden sondern nur ihr normales Gehalt? Dürfen wir für die Zeit der Krankmeldung dann entsprechend auch keinen AAG-Antrag stellen?
- Wie verhält es sich an Feiertagen? Diese sind bei uns grundsätzlich arbeitsbefreit. Wird hier normales Gehalt gezahlt oder anteilig Gehalt und Mutterschutzlohn?
- Die Arbeitnehmerin ist Gehaltsempfängerin. Muss die Höhe des Mutterschutzlohns dann monatlich immer neu ermittelt werden, da jeder Monat unterschiedliche Arbeitstage hat? D.h. im April bspw. 21 Arbeitstage * 2 Stunden = 42 Stunden Mutterschutzlohn?
Vielen Dank im Voraus!