Liebes AOK-Expertenteam,
wir haben eine Frage zu einer Beschäftigung während der Elternzeit.
Welche Steuerklasse ist zugrunde zu legen, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Elternzeit beim selben Arbeitgeber eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit aufnimmt?
Gibt es für die DEÜV-Meldung einen gesonderten Meldegrund?
Falls nicht, was muss berücksichtigt werden?
Vielen Dank und viele Grüße