Guten Tag,
wir sind ein Software-Entwicklungshaus. Wir sind zwar klein, etwa 20 Mitarbeitende, aber haben umfangreiche Projekte mit Großkunden. Wir bewegen uns in der Bezahlung unserer Mitarbeiter abseits vom Mindestlohn (Durchschnittliche Bezahlung 48.000,-- / Jahr). Es kann vorkommen, dass ein bis zweimal im Jahr ein Release fertig gemacht werden muss. Dabei kann es nötig sein, dass die Mitarbeitenden die Höchstgrenze der Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag, oder 48 Stunden in der Woche überschreiten. Das ist nicht mehr als an 3 bis 4 Wochen im Jahr notwendig. Die Mehrstunden würden die Mitarbeitenden in Freizeit ausgeglichen bekommen. Den Rest des Jahres sind keine Überstunden notwendig. Arbeitsvertraglich haben wir eigentlich festgelegt, dass 3 Überstunden / Woche mit dem Gehalt abgegolten sind. Das wird aber nie in Anspruch genommen.
Unsere Frage: Dürfen in solchen Zeiten, wenn einmal etwas fertig gemacht werden muss, ein Einsatz der Mitarbeitenden über die Höchstzeiten hinaus, zugelassen werden? Darf ein Ausgleich in Geld oder in Freizeit stattfinden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.