Expertenforum - SV-Versicherung / Wohnort Österreich

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  • 01
    SV-Versicherung / Wohnort Österreich

    Sehr geehrtes Experten-Team, eine Mitarbeiterin zieht wieder nach Österreich. Ihre Arbeitszeit möchte sie wie folgt aufteilen:

    49% Tätigkeit im Homeoffice

    51% der Tätigkeit im Büro in Deutschland

    Damit will sie verhindern, dass die SV in Österreich abgeführt wird - das soll weiterhin in Deutschland geschehen. Das ist lt. Internetrecherche auch theoretisch korrekt (wobei aus den 51% auch schnell weniger werden kann). Was müssen wir hier veranlassen, damit das richtig abgerechnet wird? Müssen wir irgendwas beachten, in Österreich melden. Handelt es sich um eine "Entsendung" obwohl wir nicht entsenden (sie arbeitet ja an ihrem Wohnort).

    Steuerlich würden wir nach den einzelnen Tagen aufteilen (Arbeit Österreich = Lohnsteuer wird in Österreich abgeführt, Arbeit in Deutschland - Lohnsteuer wird in Deutschland abgeführt).

    Auf der DVKA-Seite haben wir nicht so ganz das richtige gefunden.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ch. Tamm

     

  • 02
    RE: SV-Versicherung / Wohnort Österreich

    Hallo Ch. Tamm,

    wird eine Beschäftigung sowohl in einem EU-Staat als auch zum Teil im (EU-) Wohnstaat ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn der Arbeitnehmer dort auch einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt. Sofern im Rahmen einer Gesamtbewertung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt festgestellt wird, dass die Beschäftigung im Wohnstaat einen Anteil von mindestens 25 % erreicht, so ist dies ein Anzeichen dafür, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in dem entsprechenden Wohnstaat ausgeübt wird.

    Für die Festlegung des anzuwendenden Rechts ist grundsätzlich derjenige Staat zuständig, in dem der Arbeitnehmer wohnt.

    In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt verteilt sich die Gesamtarbeitsleistung auf die Beschäftigung im Homeoffice in Österreich (Wohnstaat) einerseits und die Beschäftigung in Deutschland andererseits. Da die Beschäftigung in Österreich mit mindestens 25% ins Gewicht fällt, greifen grundsätzlich die österreichischen Vorschriften über soziale Sicherheit.
    In einem solchen Fall wären in Deutschland weder Meldungen zu übermitteln noch Beiträge zu zahlen.

    Um den geänderten Arbeitsmustern Rechnung tragen zu können, wurde ein multilaterales Rahmenübereinkommen (u.a. auch von Deutschland und Österreich) auf Grundlage von Artikel 16 Absatz 1 VO (EG) 883/04 erarbeitet.

    Unter Bezugnahme auf das Rahmenübereinkommen können seit 01.07.2023 Beschäftigte bis zu 49,99% der Gesamtarbeitszeit in Form von Telearbeit / Homeoffice im Wohnstaat erbringen, ohne den Versicherungsschutz in dem Mitgliedstaat zu verlieren, in welchem der Arbeitgeber ansässig ist.

    Ist dies gewünscht, erfolgt die Antragstellung in dem Staat, dessen Sozialversicherungsrecht anwendbar sein soll. In Deutschland sind solche Anträge auf Ausnahmevereinbarungen - auch in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeit / Homeoffice  - über das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren beim GKV-Spitzenverband, DVKA zu stellen.

    Weitergehende Informationen zum Thema finden unter www.dvka.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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