Guten Tag,
bei einem Mandanten, den wir neu übernommen haben, stellt sich jetzt die Frage, ob medizinische Fabulanten in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen, wenn sie kein Gehalt beziehen.
Der Mandant meint, dass sei nicht nötig da die Fabulanten über die Uni unfallversichert seien und der vorherige Steuerberater hätte auch nichts dazu gesagt.
Da ich bisher diesen Fall noch nicht gehabt habe, meine Frage.
Müssen für diese Fabulanten SV-Meldungen ( auch wenn kein Gehalt fließt) für die Unfallversicherung erstellt werden? Oder ist nichts nötig da Pflichtpraktikum und ohne Bezahlung durch den AG.
Der Famulant beantragt Geld bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung?) für seine Tätigkeit, laut Aussage des Mandanten.
Da ich gerne alles korrekt machen möchte, bitte ich um Ihre Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
UKoerner