Expertenforum - SV Pflicht SB PKW bitte erklären

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  • 01
    SV Pflicht SB PKW bitte erklären

    Fall:

    Herr u. Fischer ist in seiner eigenen Firma, als einziger Mitarbeiter angestellt.

    Er ist bereits Rentner, bezieht über diese Firma eine Betriebsrente und bekommt einen PKW zur Nutzung.


    Wir betreuen diese Abrechnung seit 01-2024.

    Bis 12-2023 – im anderen Steuerbüro – wurde der PKW SV frei abgerechnet.

    Ich sehe dazu keine Begründung und rechne diesen SB PKW – als SV pflichtigen Bestandteil ab.


    Herr Fischer kann das nicht verstehen und ich habe auch keine Idee, warum das in 2023 so gemacht wurde?

    ODER mach ich es einfach falsch und der SB PKW ist hier tatsächlich SV frei abzurechnen?


    Bitte um eine Antwort hierzu. Vielen Dank

  • 02
    RE: SV Pflicht SB PKW bitte erklären

    Hallo Herr Momani,
     
    erlauben Sie uns zunächst die Bemerkung, dass wir es nicht nachvollziehen können, wie eine Person ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der eigenen Firma ausüben soll. 
     
    Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen, eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers und der Erhalt von Arbeitsentgelt. Wichtig ist also vor allem, ob man eine Tätigkeit nach Weisung ausübt.
      
    Da ein nach den oben beschriebenen Kriterien abhängiges Beschäftigungsverhältnis in Fällen der von Ihnen beschriebenen Konstellation niemals vorliegen kann, bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrem Sachverhalt keine weitere Stellungnahme abgeben können.  
     
    Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Angelegenheit verbindlich mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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