Expertenforum - SV-Pflicht - Minijob - Elternzeit

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  • 01
    SV-Pflicht - Minijob - Elternzeit

    Hallo,

    könnten Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen?


    Wenn ein Arbeitsvertrag mit 100 Stunden x 15 € wegen Elternzeit ab Juni auf 30 Stunden x 15 € reduziert werden, sind welche Meldungen abzusetzen?


    Abmeldung mit Grund 31 bei der AOK zum 31.05.2024

    Anmeldung bei der MJZ mit Grund 11 zum 01.06.2024

    Und zusätzlich auch der Meldegrund 17 wegen Elternzeit???

  • 02
    RE: SV-Pflicht - Minijob - Elternzeit

    Guten Tag,
     
    für die ruhende Beschäftigung der Arbeitnehmerin muss eine Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Mutterschaftsgeld mit Abgabegrund "51" bzw. wegen Elternzeit mit Abgabegrund "52" bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.  

    Die Arbeitnehmerin muss nun aufgrund des Minijobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse während der Elternzeit besteht fort. In diesem Fall ist eine Abmeldung mit Abgabegrund "31" bei der Krankenkasse und eine Anmeldung mit Abgabegrund "11" zur Minijob-Zentrale vorzunehmen. Zusätzlich ist der Beginn der Elternzeit mit dem Meldegrund „17“ zu übermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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