Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter erhielt bis 07.07.2023 Krankengeld und wurde zum 08.07.2023 ausgesteuert.
Das Beschäftigungsverhältnis endete aufgrund rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente (ab 01.09.2022) mit Ablauf des 14.07.2023.
Eine Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) wurde auf den letzten Monat des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Daraufhin erfolgte eine Abmeldung mit Gr. 34 vom 08.07.2023 bis 14.07.2023, mit einem anteiligen SV-Entgelt auf die Urlaubsabgeltung für 07 Tage.
Ist der Meldezeitraum hier korrekt angegeben? Oder hätte ein voller Monatszeitraum, mit der Konsequenz höheres SV-Entgelt / höhere SV-Beiträge erstellt werden müssen?
Vielen Dank
Caha