Expertenforum - SV-Einordnung

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  • 01
    SV-Einordnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine aktuell geringfügig Beschäftigte geht Mitte des Jahres in Altersrente für besonders langjährige Versicherte.

    Darüber hinaus soll weiterhin die geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden, welche derzeit über die Minijobzentrale läuft.


    Aktuell sind bei uns Beitragsgruppen: 0500 hinterlegt, also Kv: Selbstzahler bei Privatkasse und RV-Pauschal mit Befreiung.


    Welche Personengruppenschlüssel-/Beitragsgruppenänderungen sind ab Altersrenteneintritt für die richtige SV-/ZV-Meldungen vorzunehmen?


    Vielen Dank vorab.


    MfG

     

  • 02
    RE: SV-Einordnung

    Hallo Fr. B.,
     
    da in Ihrem Sachverhalt die beschäftigte Rentnerin die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber bereits von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde, sind weiterhin der Personengruppenschlüssel „109“ in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0500“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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